Frings Digital GmbH – Bruchtorwall 13 – 38100 Braunschweig
Vertreten durch den Geschäftsführer: Ludger Frings
Handelsregister: 207266
Amtsgericht: Braunschweig
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Frings Digital GmbH (nachfolgend auch „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden, sofern es sich um Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Der Kunde sichert zu, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Unternehmer bzw. Kaufmann im Sinne des HGB zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Frings Digital GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine stillschweigende Anerkennung wird ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Die Frings Digital GmbH erbringt onlinebasierte Beratungsleistungen in den Bereichen Neukundenanfragen und Online-Marketing. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu leisten. Unterbleibt diese Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch der Frings Digital GmbH unberührt.
(3) Die konkrete Ausführung der Leistungen unterliegt dem Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Verträge kommen schriftlich oder fernmündlich zustande.
(2) Bei fernmündlichem Vertragsschluss erfolgt nachträglich eine Bestätigung, die jedoch nicht konstitutiv für das Zustandekommen des Vertrags ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für Folgeleistungen.
(3) Wird SEPA-Lastschrift vereinbart, hat der Kunde ein schriftliches Mandat zu erteilen. (Text wie im Original belassen.)
(4) Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
(5) Bei Rückbuchung einer Lastschrift hat der Kunde innerhalb von drei Werktagen zu zahlen und entstandene Kosten zu übernehmen.
(6) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Leistungsbeginn und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
(2) Verträge können als Abonnement- oder Kontingentverträge ausgestaltet sein.
(3) Abonnements verlängern sich um die Erstlaufzeit, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist wird individuell im Kooperationsvertrag geregelt.
(4) Bei Kontingentverträgen beginnt die Leistung mit Abruf durch den Auftraggeber. Ein Kontingent kann bis 1 Werktag vor Ablauf gestoppt werden. Nicht genutzte Kontingente verfallen. Der Kunde erhält Zugriff auf das echojob BMS und wird durch einen persönlichen Kundenberater betreut.
(5) Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen fixen Standort mit 30 Tagen Laufzeit. Ein vorzeitiges Abschalten entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
(6) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(7) Freie oder vorzeitige Kündigungen während der Laufzeit sind ausgeschlossen.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) Frings Digital GmbH unterstützt den Kunden nach bestem Wissen bei seinen Recruiting-Maßnahmen. Dritte dürfen hierfür beauftragt werden. Hosting von Landingpages erfolgt im Namen des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen fristgerecht bereitzustellen (z. B. Unternehmensdaten, Ansprechpartner, Logo, Registrierung im echojob BMS, Onboarding-Prozess).
(3) Die Frings Digital GmbH prüft die bereitgestellten Informationen auf Qualität und Vollständigkeit. Ist die Qualität unzureichend, wird der Kampagnenstart bis zur Nachbesserung verschoben.
(4) Alle Materialien sind spätestens zwei Wochen vor Kampagnenstart bereitzustellen, ansonsten kann sich der Start verschieben.
(5) Vor Veröffentlichung der Inhalte muss eine Freigabe durch den Kunden im echojob BMS erfolgen. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als genehmigt.
(6) Leistungsfristen beginnen erst nach Zahlungseingang und vollständiger Bereitstellung der benötigten Unterlagen.
(7) Garantie- und Gewährleistungsrechte entstehen erst nach vollständiger Mitwirkung des Kunden.
§ 7 Garantie
(1) Eine Garantie gilt nur, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart wurde und nur für die Erstlaufzeit der Kampagne. Sie greift nur bei vollständiger Mitwirkung des Kunden.
(2) Frings Digital GmbH garantiert eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen (mit Lebenslauf), die während der Erstlaufzeit plus 3 Monate erreicht werden. Bei Nichterreichen: anteilige Rückzahlung. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Laufzeitende schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Eine Einstellung liegt nur vor, wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und die Person als „rekrutiert“ im echojob BMS markiert ist. Auch externe Bewerber können qualifiziert sein.
(4) Der Kunde muss:
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die Karriereseite gemäß Beratung anpassen,
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das echojob BMS regelmäßig pflegen,
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den geschulten Recruiting-Prozess einhalten (z. B. drei Anrufversuche),
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alle Bewerber melden, auch solche, die nicht direkt über echojob kamen.
(5) Frings Digital GmbH behält sich eine Prüfung der Einhaltung dieser Punkte vor, inklusive Kontaktaufnahme zu Bewerbern bis zu 3 Monate nach Vertragsende.
(6) Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Kunden entfällt jeglicher Garantieanspruch.
(7) Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist zudem die Einhaltung des von der Frings Digital GmbH empfohlenen monatlichen Werbebudgets. Wird das empfohlene Werbebudget vom Auftraggeber eigenmächtig reduziert oder unterschritten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frings Digital GmbH, entfällt jeglicher Garantieanspruch.
§ 7a Erweiterte Garantiebedingungen bei Kontingentverträgen
(1) Im Rahmen von Kontingentverträgen verpflichtet sich die Frings Digital GmbH, im Falle einer garantierten Vakanz (vgl. § 7), bei Nichterreichen der definierten Ergebnisse (z. B. Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellung) die Betreuung für diese konkrete Beauftragung kostenfrei fortzusetzen, bis das Garantieziel erreicht ist oder die Vakanz entfällt.
(2) Die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung betrifft ausschließlich die konkrete Vakanz, für die die Garantie gilt. Eine Aussetzung, Minderung oder Anrechnung auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, Laufzeit oder andere Kontingente ist ausgeschlossen.
(3) Die automatische Verlängerung des Rahmenvertrags gemäß § 5 bleibt von einem Garantiefall unberührt und erfolgt auch dann, wenn eine Betreuung kostenfrei fortgeführt wird, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Bewertungen in sozialen Medien erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen. Auf Verlangen sind sie dauerhaft zu löschen.
(2) In echojob-Communities ist ein angemessenes Verhalten erforderlich. Bei schädigendem Verhalten kann der Ausschluss erfolgen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass überlassene Materialien keine Rechte Dritter verletzen und stellt Frings Digital GmbH insoweit frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Die Rechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
(3) Bei Ratenzahlung erst mit der letzten Rate.
(4) Weitergabe oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ist untersagt.
§ 11 Haftung
(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und dann nur begrenzt.
(2) Keine Haftung für Datenverlust über den üblichen Wiederherstellungsaufwand hinaus. Produkthaftung und Garantien bleiben unberührt.
(3) Für Maßnahmen von Drittanbietern (z. B. Facebook, Google) wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle übermittelten personenbezogenen Daten datenschutzkonform sind.
(2) Für Verstöße durch den Kunden stellt dieser Frings Digital GmbH von jeglicher Haftung frei.
§ 13 Geld-zurück-Garantie
Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Verlängerung der Suche um bis zu drei Monate bei Nichteinstellung.
§ 14 Direkte Bewerbungen
Bewerbungen, die während einer Kampagne direkt eingehen, gelten als durch echojob initiiert. Erfolgt eine Einstellung, entfällt der Rückerstattungsanspruch.
§ 15 Qualifizierte Bewerbungen
Der Begriff stellt kein Erfolgsversprechen dar. Die Anzahl und Qualität eingehender Bewerbungen unterliegt natürlichen Schwankungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Absprachen haben Vorrang.
(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig.